Es häufen sich Fälle, in denen Betrüger unberechtigt im Namen des Amtsgerichts Bremen versuchen, unrechtmäßige Forderungen durchzusetzen. Dazu werden Rechnungen, die den ersten Anschein erwecken, vom Amtsgericht Bremen zu stammen, versandt. Dies betrifft bisher überwiegend Registersachen. Es sind vermehrt Rechnungen im Umlauf, bei denen es sich um Fälschungen handelt.
Deshalb bittet das Amtsgericht Bremen Rechnungsempfänger:innen um sorgfältige Prüfung der Echtheit der erhaltenen Rechnungen und warnt vor den nachfolgend beschriebenen Fälschungen.
Bei den bisher hier bekannten falschen Rechnungen ist im Briefkopf der Bundesadler abgebildet, dies ist bei Rechnungen des Amtsgerichts Bremen nicht der Fall. Darüber hinaus ist in den Fälschungen oberhalb der Adresse des Empfängers kein Absender, sondern nur der Hinweis: "Falls Empfänger verzogen. Bitte mit Vermerk der neuen Anschrift zurück an" ohne Rücksendeadresse abgedruckt.
Außerdem ist in den falschen Rechnungen der tatsächliche Registertext in einer Box im oberen rechten Bereich des Schreibens abgedruckt. In Rechnungen des Amtsgerichts Bremen wird der im Register eingetragene Text hingegen nicht wiedergegeben. In den bei den Fälschungen vorausgefüllten beigefügten Überweisungsträgern ist nicht das Amtsgericht Bremen als Zahlungsempfänger aufgeführt, sondern andere Zahlungsempfänger, häufig nur kurze Buchstabenfolgen. Teilweise sind IBAN von ausländischen Banken abgedruckt. Rechnungen, die tatsächlich vom Amtsgericht Bremen stammen, sind Überweisungsträger nicht beigefügt.
Es findet sich in den falschen Rechnungen außerdem der Hinweis: "Zahlbar binnen 3 Werktagen nach Erhalt. Erst im Anschluss wird die Veröffentlichung in die Handelsregisterbekanntmachungen erfolgen! Anderenfalls behalten wir uns das Recht vor, Ihre Daten unverzüglich aus unseren Systemen zu löschen." Ein solcher Hinweis ist in den Rechnungen des Amtsgerichts Bremen nicht enthalten.
Dabei werden die gefälschten Rechnungen in den uns bekannten Fällen an Empfänger:innen versandt, die tatsächlich kürzlich Anträge beim hiesigen Registergericht gestellt haben. Es ist davon auszugehen, dass die dahinterstehenden Betrüger ihre Informationen aus den gesetzlich vorgesehenen Veröffentlichungen erhalten.
Empfänger:innen gefälschter oder verdächtiger Rechnungen werden dringend gebeten, diese nicht zu begleichen, sondern Rücksprache mit dem Gericht zu halten und Anzeige bei der Polizei oder der Staatsanwaltschaft zu erstatten.