Zum 1. Januar 2022 sind die gesetzlichen Regelungen für das besondere elektronische Bürger- und Organisationenpostfach (eBO) geschaffen worden. Mit dem eBO können Bürger:innen sowie Organisationen elektronische Dokumente sicher und zuverlässig mit der Justiz austauschen. Die Kommunikation über das eBO stellt einen sogenannten sicheren Übermittlungsweg zur Justiz dar.
Informationen erhalten Sie hier Für Bürger und Organisationen (justiz.de)
Gerichtsvollzieher:innen können nunmehr ebenfalls das eBO nutzen. Alle hierfür notwendigen Informationen finden Sie hierInformationen eBO für Gerichtsvollzieher-innen (pdf, 983.2 KB)
Der für das eBO vorgeschriebene Identifizierungsprozess sowie die Freischaltung erfolgen für Gerichtsvollzieher:innen ausschließlich durch die Justiz. Um einen Termin für den Identifizierungs- und Freischaltungsprozess zu vereinbaren, wenden Sie sich bitte an Präsidialgeschäftsstelle des Amtsgerichts, welches für Ihre Bestellung zuständig ist, über office@amtsgericht.bremen.de