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Herzlich Willkommen.
Das ist die Internet-Seite vom Amts-Gericht Bremen.
Das Amts-Gericht Bremen hat viele Aufgaben.
Bei den Aufgaben geht es um das Gesetz.
Zum Beispiel:
Wenn Menschen sich nicht an das Gesetz halten,
müssen die Menschen zum Amts-Gericht.
Das Amts-Gericht hat auch andere Aufgaben.
Die Aufgaben stehen in diesem Text.

Der Chef vom Amts-Gericht heißt:
Präsident Herr Lockfeldt.

Das Amts-Gericht Bremen arbeitet für die Stadt Bremen.
Zur Stadt Bremen gehören diese Stadt-Teile:
• Findorff
• Gröpelingen
• Häfen
• Hemelingen
• Horn-Lehe
• Huchting
• Mitte
• Neustadt
• Oberneuland
• Obervieland
• Osterholz
• Östliche Vorstadt
• Schwachhausen
• Seehausen
• Strom
• Vahr
• Walle
• Woltmershausen
Das Amts-Gericht hat viele Abteilungen.
2 Abteilungen arbeiten für Bremen, Bremerhaven und Bremen-Blumenthal.
Das sind die 2 Abteilungen:
• Register-Sachen
• Mahn-Sachen
Eine Abteilung arbeitet für Bremen und Bremen-Blumenthal.
Das ist die Abteilung:
• Insolvenz-Sachen.

Hier steht
• welche Abteilungen es gibt
• was die Abteilungen machen
Betreuungs-Sachen
Manchmal braucht eine Person Hilfe
bei wichtigen Dingen.
Die Person ist vielleicht sehr krank oder
hat viele Probleme im Leben.
Die Person kann viele Dinge dann nicht alleine machen.
Die Person kann vielleicht auch nicht mehr alleine wohnen.
Die Person bekommt dann vielleicht eine rechtliche Betreuung.
Die rechtliche Betreuung entscheidet dann
wichtige Dinge für die Person.
Vielleicht muss die Person auch in ein Heim.
Dort kann man auf die Person aufpassen.
Haben Sie Fragen zu diesen Dingen?
Fragen Sie die Abteilung Betreuungs-Sachen.

Familien-Sachen
Bei der Abteilung Familien-Sachen geht es zum Beispiel um diese Dinge:
• Scheidung
• Sorge-Recht
• Unterhalt
• Wenn Sie mit dem Geld von Ihrem Kind etwas Großes kaufen möchten
• Ein fremdes Kind haben.
Das nennt man: Adoption.

Gerichts-Kasse
Sind Sie Zeuge beim Gericht?
Dann kostet Sie das vielleicht Geld
• weil Sie zum Gericht fahren müssen.
• weil Sie an dem Tag nicht arbeiten können.
Die Gerichts-Kasse gibt Ihnen vielleicht das Geld zurück.
Es gibt noch andere Kosten beim Gericht.
Auch darum kümmert sich die Gerichts-Kasse.

Gerichts-Vollzieher-Verteiler-Stelle
Ein Gerichts-Vollzieher kommt zu Menschen,
die viele Schulden haben.
Der Gerichts-Vollzieher prüft,
wie die Menschen die Schulden bezahlen können.
Vielleicht müssen die Menschen
• ihre teuren Dinge abgeben
• oder aus ihrer Wohnung ausziehen.

Es gibt verschiedene Gerichts-Vollzieher.
Die Gerichts-Vollzieher-Verteiler-Stelle
hat mehr Infos dazu.

Grundbuch-Sachen
Im Grundbuch sind Infos über Grundstücke.
Im Grundbuch steht zum Beispiel
• wie groß das Grundstück ist.
• wem das Grundstück gehört.
Haben sich diese Infos geändert?
Dann muss man das sagen bei der
Abteilung Grundbuch-Sachen.

Insolvenz-Sachen
Eine Person oder eine Firma hat viele Schulden.
Die Person oder die Firma kann ihre Rechnungen nicht mehr bezahlen.
Das heißt auch Insolvenz. .
Die Abteilung Insolvenz-Sachen hat mehr Infos.

Hinterlegungs-Sachen
Hinterlegen heißt auch:
aufbewahren oder schützen.
Das Amts-Gericht kann Dinge von Ihnen hinterlegen.
Zum Beispiel:
• Ihr Geld
• wichtige Papiere von Ihnen
• oder wertvolle Dinge von Ihnen.
Das kann zum Beispiel wichtig sein,
wenn Sie auf eine Entscheidung vom Gericht warten

Es gibt Regeln für die Hinterlegung.
Die Abteilung Hinterlegungs-Sachen hat mehr Infos.

Mahn-Sachen
Eine Person oder eine Firma hat eine Rechnung nicht bezahlt.
Dann bekommt die Person oder Firma vielleicht einen Brief.
In dem Brief stehen wichtige Infos.
Zum Beispiel:
• Bis wann Sie die Rechnung bezahlen müssen.
• Was passiert, wenn Sie die Rechnung nicht bezahlen.
Dieser Brief heißt auch: Mahn-Bescheid.

Sie haben einen Mahn-Bescheid bekommen?
Sie haben die Rechnung nicht bezahlt?
Dann bekommen Sie vielleicht einen
Vollstreckungs-Bescheid.
Die Abteilung Mahn-Sachen hat mehr Infos dazu.

Nachlass-Sachen
Eine Person ist gestorben.
Die Sachen oder das Geld von dieser Person heißt auch: Nachlass.Es gibt Regeln,
• was mit dem Nachlass passieren soll.
• wer den Nachlass bekommen darf.

Zum Beispiel:
Sie wollen den Nachlass nicht haben.
Oder:
Sie müssen beweisen, dass Sie den Nachlass nehmen dürfen.
Die Abteilung Nachlass-Sachen hat mehr Infos.

Register-Sachen
Das Amts-Gericht hat Listen mit wichtigen Infos.
Die Listen nennt man auch: Register.
In den Listen steht zum Beispiel:
• welche Firmen es in Bremen gibt
• welche Vereine es in Bremen gibt
• welche Schiffe zum Hafen Bremen gehören.

Sie können
• etwas in die Listen eintragen lassen
• die Listen angucken und
• vielleicht Kopien von den Listen bekommen.
Die Abteilung Register-Sachen hat mehr Infos.

Straf-Sachen
Wenn Sie eine Straftat gemacht haben, bekommen Sie zum Beispiel
• Eine Gefängnis-Strafe.
Dann müssen Sie in ein Gefängnis.
• Eine Geld-Strafe.
Dann müssen Sie an das Gericht Geld bezahlen.

Vor einer Strafe gibt es
• eine Anklage
• vielleicht eine Verhandlung beim Gericht.

Die Abteilung Straf-Sachen hat mehr Infos.

Zivil-Sachen
Die Abteilung Zivil-Sachen arbeitet für viele verschiedene Dinge.
Zum Beispiel:
• Ein Streit vor Gericht.
Der Streit ist über etwas,
was höchstens 5 Tausend Euro wert ist.
Oder:
Der Streit ist über eine Wohnung.
• Eine Person ist schon sehr lange weg.
Keiner weiß, wo die Person ist.
Dann ist die Person vielleicht vermisst
oder tot.
Die Abteilung Zivil-Sachen hat mehr Infos.

Zwangs-Versteigerungs-Sachen
Zwangs-Verwaltungs-Sachen
Zum Beispiel:
Eine Person kann ihre Rechnungen nicht mehr bezahlen.
Die Person hat viele Schulden.
Aber: Die Person hat ein Haus.
Vielleicht sagt das Amts-Gericht:
Die Person muss das Haus verkaufen und
die Rechnungen damit bezahlen.
Das heißt auch: Zwangs-Versteigerung.

Zwangs-Vollstreckungs-Sachen
Zum Beispiel:
Eine Person kann ihre Rechnung nicht mehr bezahlen.
Die Person hat viele Schulden.
Aber die Person hat vielleicht noch
irgendwo Geld oder teure Dinge.
Vielleicht sagt das Amts-Gericht:
Wir suchen nach dem Geld und
den teuren Dingen.
Wenn wir etwas finden:
Wir bezahlen die Schulden mit Ihrem Geld oder mit Ihren teuren Dingen.
Das heißt auch: Zwangs-Vollstreckung.

Das kann auch passieren:
Die Person muss den Führerschein abgeben
oder ins Gefängnis.

Die Abteilung Zwangs-Vollstreckungs-Sachen hat mehr Infos.

Mehr Infos sind auf unseren Internet-Seiten.

Eklärung zur Barrierefreiheit

Info über die Erklärung zur Barrierefreiheit

Jeder soll Internet-Seiten und Apps gut nutzen können.
Das soll so sein für alle Menschen.
Also zum Beispiel auch für

•blinde Menschen.
•gehörlose Menschen.
•Menschen, die nicht alle Finger bewegen können.

Darum sollen Internet-Seiten und Apps barrierefrei sein.

In diesem Text steht:

Was ist eine Erklärung zur Barrierefreiheit?
Und wo können Sie sich beschweren,

•wenn eine Internet-Seite nicht barrierefrei ist?
•wenn eine App nicht barrierefrei ist?

Regeln im Gesetz

Ab dem 23. September 2020 muss es so sein:
Öffentliche Stellen brauchen für ihre Internet-Seiten und Apps
eine Erklärung zur Barrierefreiheit.
Das steht in der EU-Richtlinie 2016/2102.
EU-Richtlinien sind für alle Länder in der EU.
Die Länder müssen aus den Richtlinien eigene Gesetze und Verordnungen machen.
In Deutschland heißt die Verordnung BITV 2.0.
Auch Bremen muss sich an diese Verordnung halten.

Was sind öffentliche Stellen?

Öffentliche Stellen arbeiten für die Verwaltung von einem Bundesland oder von der Bundesregierung.
Öffentliche Stellen sind zum Beispiel

•Ämter und Behörden
•einige Firmen für Wohnungsbau
•Schulen und einige KiTas

Das Finanzamt ist zum Beispiel eine öffentliche Stelle.
Öffentliche Stellen sind auch Einrichtungen,
die fast nur Geld vom Staat bekommen.
Zum Beispiel:

•einige Museen, Bibliotheken und Theater
•einige Schwimmbäder und Sport-Anlagen

Ein Supermarkt ist zum Beispiel keine öffentliche Stelle.

Was ist die Eklärung zur Barrierefreiheit?

Die Erklärung zur Barrierefreiheit ist ein Text.
Der Text ist

•auf allen Internet-Seiten von öffentlichen Stellen
•in allen Apps von öffentlichen Stellen

Wir schreiben hier aber immer nur kurz: Internet-Seiten.
In der Erklärung zur Barrierefreiheit steht:
•Wie barrierefrei ist die Internet-Seite?
Fachleute können das prüfen.
Die öffentliche Stelle kann das auch selbst prüfen.
•Gibt es noch Barrieren auf der Internet-Seite?
Dann steht eine Liste mit den Barrieren in der Erklärung.
•Vielleicht muss nicht die ganze Internet-Seite barrierefrei sein.
Es gibt also vielleicht Ausnahmen.
Dann steht eine Liste mit den Ausnahmen in der Erklärung.
Wichtig:
Die öffentliche Stelle darf nicht selbst über die Ausnahmen bestimmen.
Es gibt strenge Regeln für die Ausnahmen.
•In der Erklärung muss auch das Datum sein,
von wann die Erklärung ist.
Wichtig:
Das Datum darf nicht älter als ein Jahr sein.
Die öffentlichen Stellen müssen nämlich jedes Jahr prüfen:
Wie barrierefrei ist unsere Internet-Seite?
Und dann müssen sie die Erklärung zur Barrierefreiheit neu machen.

Barrieren melden

Sie wollen die Internet-Seite nutzen.
Aber das geht nicht,
weil es noch Barrieren gibt?
Dann können Sie sich beschweren.
In der Erklärung zur Barrierefreiheit steht,
wo Sie sich beschweren können.
Zum Beispiel:

•mit einer E-Mail
•mit einem Anruf
•mit einem Kontakt-Formular

Sie können sich über diese Dinge beschweren:

•Es gibt Barrieren auf der Internet-Seite.
•Und diese Barrieren stehen nicht in der Erklärung zur Barrierefreiheit.
•Sie brauchen Infos von der Internet-Seite,
aber die Infos sind nicht barrierefrei.
Zum Beispiel:
Ihr Computer kann eine wichtige PDF-Datei nicht vorlesen.
•Die Erklärung zur Barrierefreiheit ist älter als ein Jahr.

Die öffentliche Stelle hat 2 Wochen Zeit,
um Ihnen eine Antwort zu geben.
Dauert die Antwort länger als 2 Wochen?
Oder hilft Ihnen die Antwort nicht?
Dann können Sie sich bei dieser Stelle beschweren:

Zentralstelle für barrierefreie Informationstechnik
Teerhof 59
28199 Bremen
Telefon: 0421 361 181 87
Fax: 0421 496 181 81
E-Mail:office@lbb.Bremen.de.

Die Zentralstelle prüft Ihre Beschwerde.
Die Zentralstelle redet dann mit der öffentlichen Stelle.
Und die Zentralstelle gibt der öffentlichen Stelle einen Termin.
Bis zu diesem Termin müssen die Barrieren weg sein.
Hält sich die öffentliche Stelle nicht an den Termin?
Dann kümmert sich eine Schlichtungsstelle um den Streit.
Wichtig:
Sie müssen nichts dafür bezahlen:

nichts für die Arbeit von der Zentralstelle
nichts für die Arbeit von der Schlichtungsstelle

Dieser Text ist ein Info über die Erklärung zur Barrierefreiheit.
Denn jeder soll wissen,
welche Rechte er oder sie hat.
Nutzen Sie Internet-Seiten oder Apps von einer öffentlichen Stelle?
Aber es gibt Probleme mit der Barrierefreiheit?
Dann lesen Sie auch die Erklärung zur Barrierefreiheit
auf der Internet-Seite oder in der App.
In der Erklärung sind Infos, wo Sie sich beschweren können.
Sie müssen sich zuerst bei der öffentlichen Stelle beschweren.
Erst dann kann Ihnen die Zentralstelle helfen.

© Büro für Leichte Sprache, Lebenshilfe für Menschen mit geistiger Behinderung Bremen e.V., 2020.

Bedienung und Navigation in Leichter Sprache

Liebe Besucher und Besucherinnen!

Hier erklären wir Ihnen, wie Sie diese Internet-Seite nutzen können.
Die Internet-Seite ist von der Freien Hansestadt Bremen.
Hier finden Sie:

  • Infos und Nachrichten für das Bundesland Bremen.
  • Infos und Arbeits-Ergebnisse aus Politik und Verwaltung.
  • Infos über Ämter, Projekte und andere Einrichtungen in Bremen.

Die Ämter von Bremen haben viele verschiedene Internet-Seiten.
Die Internet-Seiten sind alle gleich gestaltet.
Das heißt zum Beispiel:

  • Die Farben sind gleich.
  • Die Schrift-Art ist gleich.
  • Der Aufbau ist immer ähnlich.

So finden Sie sich auf allen Internet-Seiten
vom Bundesland Bremen gut zurecht.

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Der Bereich gehört zu: ihr individueller Name des dazugehörigen Hauptmenüpunktes.
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