Das Amtsgericht ist als Teil der ordentlichen Gerichtsbarkeit allgemein zuständig für bestimmte Zivilrechtsstreitigkeiten, Strafsachen und Familiensachen sowie für die sog. "Freiwillige Gerichtsbarkeit".
Das Landgericht ist grundsätzlich zuständig für Streitigkeiten mit einem Streitwert von über 5.000,-- EUR (mit Ausnahme von Wohnraum-/Mietstreitigkeiten) und in Strafsachen ganz allgemein für schwere Verbrechen und besondere Straftaten. Das Landgericht ist außerdem Berufungsinstanz für Entscheidungen des Amtsgerichts.
Eine Auflistung der Verfahren beim Amtsgericht Bremen kann folgender Broschüre entnommen werden:
Auflistung der grundsätzlichen Zuständigkeiten des Amtsgerichts (pdf, 133.8 KB)
Weitere Hinweise finden Sie zudem unter Zeugenentschädigung und Prozesskostenhilfe.
Neben dem Amtsgericht (der ordentlichen Gerichtsbarkeit) gibt es noch die sogenannten Fachgerichte (außerordentliche Gerichtsbarkeit) die für besondere Verfahren zuständig sind:
Behandelt Streitfragen arbeitsrechtlicher Natur, d.h. Individual- und Kollektivarbeitsrecht und Tarifrecht.
Behandelt Streitigkeiten zwischen dem Staat und dem durch staatliche Maßnahmen (Verwaltungsakte) betroffenen Bürger.
Behandelt öffentlich-rechtliche Streitigkeiten in Angelegenheiten der gesetzlichen Versicherungen, der Pflegeversicherung, Arbeitslosenversicherung, Schwerbehindertenrecht und der sozialen Entschädigung.
Behandelt öffentlich-rechtliche Streitigkeiten über Bescheide der Finanz- und Zollämter, die so genannten Abgabeangelegenheiten.