Das Amtsgericht Bremen ist von Ausnahmen abgesehen örtlich zuständig für die Stadt Bremen für folgende Stadtteile:
Für den Bereich Bremen-Nord ist das Amtsgericht Bremen-Blumenthal zuständig. Im wesentlichen kann davon ausgegangen werden, dass das Amtsgericht Bremen zuständig ist für alle Straßen mit den Postleitzahlen 281**, 282** und 283**. Das Amtsgericht Bremen-Blumenthal ist zuständig für die Straßen mit den Postleitzahlen 287**. Das betrifft folgende Stadtteile:
Sonderregelungen gelten für folgende Straßen :
Genauere Angaben können Sie diesem Hinweisschreiben entnehmen:
Das Amtsgericht Bremen ist ferner zuständig für alle Angelegenheiten des Handelsregisters und der Insolvenz für die gesamte Stadt Bremen.
Das Mahnverfahren wird für das gesamte Bundesland Bremen geführt.