In den Insolvenzantragsverfahren über das Vermögen von Gesellschaften der Convivo Gruppe hat das Amtsgericht Bremen durch Beschlüsse vom 01.04.2023 das Insolvenzverfahren über das Vermögen von 58 Gesellschaften der Gruppe eröffnet.
Zu den Gesellschaften, über deren Vermögen das Insolvenzverfahren eröffnet wurde, gehören u.a. die Convivo Holding GmbH, die Convivo Parks GmbH, die Convivo Life GmbH und die Ambulanter Hauspflegeverbund Achim - Servicegesellschaft mbH.
Zu Insolvenzverwaltern wurden Rechtsanwalt Dr. Malte Köster bzw. Rechtsanwalt Dr. Christoph Morgen bestellt.
Die nach der Insolvenzordnung vorzunehmenden öffentlichen Bekanntmachungen werden unter www.insolvenzbekanntmachungen.de veröffentlicht.
Für etwaige Rückfragen stehen die Büros der Insolvenzverwalter zur Verfügung.
Pressekontakte:
Insolvenzverwalter Dr. Malte Köster
WILLMERKÖSTER
Alexander Hüppop
hueppop@willmerkoester.de
Insolvenzverwalter Dr. Christoph Morgen
Schellenberg & Kirchberg PR
Cord Schellenberg
presse@schellenberg-kirchberg-pr.de
Verantwortlich
Richter am Amtsgericht Dierk Gerl
Pressesprecher des Amtsgerichts Bremen
Ostertorstraße 25 – 31, 28195 Bremen
Telefon: 0421 – 361 59870
eMail: pressestelle@amtsgericht.bremen.de
www.amtsgericht.bremen.de
Montag, 31.03.2025, 09:15 Uhr, Strafrichter, Saal 551
Betrug
84 Ds 211 Js 4898/23
Der Angeklagte soll im Zeitraum vom 01.01.2019 bis 31.10.2021 die Auszahlung ungekürzter Leistungen des Jobcenters dadurch erwirkt haben, dass er pflichtwidrig eine Beschäftigungsaufnahme nicht angezeigt haben soll. Dem Angeklagten sollen daher 19.000,- € zu Unrecht ausgezahlt worden sein.
Montag, 31.03.2025, 11:00 Uhr, Strafrichterin, Saal 251
versuchte gefährliche Körperverletzung; fahrlässige Körperverletzung
74 Cs 673 Js 23978/24
Der Angeklagte soll nach einer vorangegangenen Auseinandersetzung mit einer anderen Person ein Bierglas auf den Herrn H. geworfen, diesen jedoch verfehlt haben. Stattdessen soll das Glas den Geschädigten S. am Kopf getroffen haben. Der Geschädigte soll eine blutende Platzwunde, die im Klinikum Bremen habe genäht werden müssen, erlitten haben. Der Angeklagte soll kurz nach der Tat einen Atemalkoholwert von 2 Promille aufgewiesen haben.
Dienstag, 01.04.2025, 09:00 Uhr, Strafrichter, Saal 150
gefährliche Körperverletzung
75 Ds 672 Js 57321/21
Die beiden Angeklagten sollen die Geschädigte gemeinschaftlich handelnd körperlich geschädigt haben. Zunächst soll die Angeklagte E. der Geschädigten unvermittelt mehrfach mit der Faust ins Gesicht geschlagen haben. Die Angeklagte K. soll ein Fliehen der Geschädigten dadurch verhindert haben, dass sie dieser den Weg abgeschnitten und ihr gegen die Beine getreten haben soll. Dann soll die Geschädigte von den Angeklagten mit weiteren Schlägen in den Garten getrieben worden sein, wo die Angeklagte K. mit einer Holzlatte auf die Geschädigte eingeschlagen und die Angeklagte E. mit ihrem Fuß gegen den Kopf der am Boden liegenden Geschädigten getreten haben soll. Die Geschädigte soll diverse Prellungen und eine Gehirnerschütterung erlitten haben und vier Tage stationär behandelt worden sein.
Dienstag, 01.04.2025, 13:00 Uhr, Strafrichter, Saal 150
gefährliche Körperverletzung
75 Ds 671 Js 35356/22
Der Angeklagten wird zur Last gelegt, dem Geschädigten im November 2020 in einem Vereinslokal zwei Mal mit einer leeren Weinflasche auf den Kopf bzw. gegen das Gesicht geschlagen zu haben, wodurch dieser eine kleine blutende Wunde erlitten haben soll. Sodann soll die Angeklagte den Geschädigten umklammert und ihm ein Stück aus der Oberlippe herausgebissen haben. Im Anschluss soll die Angeklagte gegen die Eingangstür des Vereinslokals getreten haben, wodurch ein Schaden von 400,- € entstanden sein soll.
Dienstag, 01.04.2025, 14:30 Uhr, Strafrichterin, Saal 651
Körperverletzung
85 Cs 631 Js 69364/23
Der Angeklagte soll seinem Arbeitskollegen und Geschädigten im August 2023 im Rahmen einer zunächst verbalen Auseinandersetzung ohne rechtfertigenden Grund mit der Faust ins Gesicht geschlagen haben. Der Geschädigte soll dadurch einen Nasenbeinbruch erlitten haben. Zudem soll eine Ecke eines Schneidezahns abgebrochen sein.
Donnerstag, 03.04.2025, 09:00 Uhr, Strafrichterin, Saal 551
Körperverletzung
94 Cs 640 Js 14113/24
Dem Angeklagten wird zur Last gelegt, dem Geschädigten nach einer strittigen Verkehrssituation in eine Tiefgarage gefolgt zu sein. Dort soll der Angeklagte den Geschädigten geschubst, getreten und mit der Faust ins Gesicht geschlagen haben. Der Geschädigte soll eine Gesichtsschädelprellung erlitten haben.
Freitag, 04.04.2025, 11:00 Uhr, Strafrichter, Saal 151
exhibitionistische Handlungen
95 Ds 180 Js 12944/24
Der Angeklagte soll in insgesamt sieben Fällen in den Jahren 2023 und 2024 andere durch exhibitionistische Handlungen belästigt haben. Er soll jeweils in Vorgärten oder gut sichtbar auf der Straße Blickkontakt mit den Geschädigten aufgenommen haben, um dann seine Hose zu öffnen und an seinem Glied zu manipulieren. Diese Handlungen sollen Angst, Schock und Ekel bei den Geschädigten hervorgerufen haben.
Aus aktuellem Anlass: Wichtige Hinweise zur Beachtung
1. Die Medien / Redaktionen werden gebeten, jeweils nur die absolut erforderliche Anzahl an Journalist:innen zu entsenden.
2. Etwaige Foto-/Filmaufnahmen im Sitzungssaal – hierbei gelten die üblichen Vorgaben zur Unkenntlichmachung der Person der / des Angeklagten und zur Wahrung der Persönlichkeitsrechte aller Verfahrensbeteiligten - dürfen nur vom Zuschauerbereich aus gefertigt werden, da im vorderen Bereich des Sitzungssaales anderenfalls die Abstandsvorschriften nicht eingehalten werden können.
Verantwortlich
Richter am Amtsgericht Stefan König
Pressesprecher des Amtsgerichts Bremen
Ostertorstraße 25 – 31, 28195 Bremen
Telefon: 0421 – 361 59870
eMail: pressestelle@amtsgericht.bremen.de
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