Das Nachlassgericht ist derzeit auf Grund ungeplanter Personalabwesenheiten unterbesetzt.
Ihre Anliegen können derzeit leider erst mit zeitlicher Verzögerung bearbeitet werden.
Wir sind erheblich bemüht, Ihren Anfragen so schnell wie möglich nachzugehen. Hierfür verzichten wir zugleich auf Sachstandsmitteilungen.
Wir danken für Ihr Verständnis.
Helfen Sie uns dabei, unnötige Kontakte in den Wartebereichen zu vermeiden und kommen Sie nicht früher als 10 Minuten vor Beginn des Termins in das Gebäude des Amtsgerichts.
Die Anzahl an verfügbaren Terminen je Tag ist begrenzt. Ggf. können Termine nicht kurzfristig vergeben werden. Sie haben die Möglichkeit, Beurkundungen auch durch ein Notariat Ihrer Wahl vornehmen zu lassen.
Zur Vergabe eines Termins für die Testamentsrückgabe, zur Beurkundung von Erbscheinsanträgen, Ausschlagungserklärungen oder Akteneinsichten nutzen Sie gerne unser Formular zur online-Terminanfrage
Telefonisch montags bis freitags von 9:00 bis 12:30 Uhr über das Bürgertelefon Bremen unter der Rufnummer 0421 361-16505
Hinweis: Eine direkte Durchwahl zum Nachlassgericht Bremen ist auch in Eilfällen nicht möglich. Sie können beim Bürgertelefon eine Rückrufbitte hinterlassen. Stellen Sie bitte sicher, dass Sie unter der dort angegeben Rufnummer erreichbar sind. Beachten Sie zudem die weiteren unten angegebenen Hinweise.
Auskünfte zu den Verfahren oder Bearbeitungsständen können nicht am Telefon gegeben werden. Verfassen Sie Ihr Anliegen daher bitte immer schriftlich und weisen Sie dabei Ihr berechtigtes Interesse an einer Auskunft nach.
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