Das Nachlassgericht ist derzeit auf Grund ungeplanter Personalabwesenheiten unterbesetzt.
Ihre Anliegen können derzeit leider erst mit zeitlicher Verzögerung bearbeitet werden.
Wir sind erheblich bemüht, Ihren Anfragen so schnell wie möglich nachzugehen. Hierfür verzichten wir zugleich auf Sachstandsmitteilungen.
Wir danken für Ihr Verständnis.
Das Nachlassgericht ist in Deutschland als Fachabteilung der Amtsgerichte für die Erteilung von Erbscheinen und Europäischen Nachlasszeugnissen, die Entgegennahme von Ausschlagungserklärungen, die Entgegennahme und Verwahrung sowie Eröffnung von Testamenten, die Entgegennahme von Amtsannahmeerklärungen von Testamentsvollstrecker:innen und die Erteilung von Zeugnissen für Testamentsvollstrecker:innen bei Vorliegen bestimmter Voraussetzungen für die Anordnung von Sicherungsmaßnahmen für werthaltigen Nachlass bei Vorliegen bestimmter Voraussetzungen für die Erbenermittlung zuständig.
Die Beurkundung hierfür erforderlicher Erklärungen ist bei einer:m Notar Ihrer Wahl, Ihrem Wohnsitzgericht, dem Amtsgericht Bremen möglich.
Weitere Informationen finden Sie in der Broschüre des Bundesministeriums der Justiz und für Verbraucherschutz:
Erben und Vererben - Informationen der Justiz und für Verbraucherschutz
Viele nützliche Informationen rund um das Erben und Vererben, Testamente, Erbverträge und weiteres, haben wir für Sie auf den nachfolgenden Unterseiten thematisch zusammengestellt:
Eröffnung von Verfügungen von Todes wegen (Testamente/Erbverträge)
Kontaktinformationen und Terminanfragen erhalten Sie unter Kontaktaufnahme