Das Grundbuchamt Bremen befindet sich am Standort in der
Hans-Böckler-Str. 50 (Eingang Altonaer Str. 3)
28217 Bremen
und ist für die Führung der Grundbücher über Grundstücke, Wohnungs- und Teileigentume sowie Erbbaurechte zuständig, die innerhalb der Stadtgemeinde Bremen (ohne Bremen-Nord) liegen.
Montag bis Freitag von 9:00 bis 12:30 Uhr
Telefonisch: 0421 361 57600 über das Bürgertelefon Bremen
Sie erhalten hier nur allgemeine Auskünfte.
Anträge können telefonisch nicht gestellt werden.
Außerhalb der Sprechzeiten können Sie zwischen 7 und 18 Uhr eine Rückrufbitte aufnehmen lassen.
Anträge müssen immer schriftlich gestellt werden.
Per Post: Grundbuchamt Bremen, Hans-Böckler-Str. 50, 28217 Bremen
Persönlich: Zu Ihrem Anliegen passende Vordrucke finden Sie unter Formulare
Formulare
Diese übersenden Sie bitte zusammen mit einem ggf. erforderlichen Nachweis an die oben angegebene Anschrift.
In Grundbuchsachen ist für die Antragstellung grundsätzlich die öffentliche oder öffentlich beglaubigte Form vorgeschrieben (§ 29 GB). Bitte wenden Sie sich hierzu an einen Notar/eine Notarin.
Ausnahmen bestehen nur für:
Namensberichtigungen
Löschung von Rechten in Abt. II des Grundbuchs aufgrund Tod des Berechtigten
Anträge auf Eintragung der Erbfolge
Hier reicht jeweils ein schriftlicher Antrag mit den entsprechenden Nachweisen.
Grundsteuerreform
Ein Grundbuchauszug wird für die Steuererklärung grundsätzlich nicht benötigt. Grundstückseigentümer*innen können die notwendigen Angaben zu Gemarkung, Flur, Flurstück und Grundstücksgröße eigenständig über den folgenden Flurstücksviewer ermitteln Flurstücksviewer.
Sollte ein Grundbuchauszug dennoch beantragt werden, wird dieser mit 10,00 € in Rechnung gestellt.
Für darüber hinausgehende Fragen zum Thema besuchen Sie bitte die Internetseite zur Grundsteuerreform des Senators für Finanzen:
Grundsteuerreform SFF
Dort werden ausführliche Informationen bereitgestellt.
Wichtig: Die Wohnflächenberechnung erfolgt nicht durch das Grundbuchamt, da sich diese Information nicht aus dem Grundbuch ergibt.
Diese sind nur nach vorheriger Terminabsprache möglich. Hierfür wird zunächst ein schriftlicher und begründeter Antrag benötigt. Einen Vordruck finden Sie unter Formulare
Beachten Sie hierzu folgende allgemeinen Hinweise:
Grundbuchauszüge
Grundbuchauszüge werden nur aufgrund eines schriftlichen und begründeten Antrages erteilt.
Beachten Sie hierzu folgende allgemeinen Hinweise:
Grundbuch - Grundbuchauszug beantragen
Einen Vordruck für die Antragstellung ist im vorstehenden Link enthalten. Sie finden ihn auch unter Formulare
Formulare
Eine Zusammenstellung der häufig benötigten Vordrucke finden Sie unter
Formulare