In den Insolvenzantragsverfahren über das Vermögen von Gesellschaften der Convivo Gruppe hat das Amtsgericht Bremen durch Beschlüsse vom 01.04.2023 das Insolvenzverfahren über das Vermögen von 58 Gesellschaften der Gruppe eröffnet.
Zu den Gesellschaften, über deren Vermögen das Insolvenzverfahren eröffnet wurde, gehören u.a. die Convivo Holding GmbH, die Convivo Parks GmbH, die Convivo Life GmbH und die Ambulanter Hauspflegeverbund Achim - Servicegesellschaft mbH.
Zu Insolvenzverwaltern wurden Rechtsanwalt Dr. Malte Köster bzw. Rechtsanwalt Dr. Christoph Morgen bestellt.
Die nach der Insolvenzordnung vorzunehmenden öffentlichen Bekanntmachungen werden unter www.insolvenzbekanntmachungen.de veröffentlicht.
Für etwaige Rückfragen stehen die Büros der Insolvenzverwalter zur Verfügung.
Pressekontakte:
Insolvenzverwalter Dr. Malte Köster
WILLMERKÖSTER
Alexander Hüppop
hueppop@willmerkoester.de
Insolvenzverwalter Dr. Christoph Morgen
Schellenberg & Kirchberg PR
Cord Schellenberg
presse@schellenberg-kirchberg-pr.de
Verantwortlich
Richter am Amtsgericht Dierk Gerl
Pressesprecher des Amtsgerichts Bremen
Ostertorstraße 25 – 31, 28195 Bremen
Telefon: 0421 – 361 59870
eMail: pressestelle@amtsgericht.bremen.de
www.amtsgericht.bremen.de
Montag, 16.12.2024, 09:15 Uhr, Strafrichter, Saal 550
gefährliche Körperverletzung
84 Ds 673 Js 80301/23
Dem Angeklagten wird zur Last gelegt, dem Geschädigten im September 2023 Stichverletzungen zugefügt zu haben. Der Angeklagte soll den in seinem Wagen sitzenden Geschädigten bei geöffnetem Fenster gefragt haben, ob man nicht zusammen einen Kaffee trinken wolle. Als der Geschädigte dies abgelehnt haben soll, soll der Angeklagte ein Messer mit einer Klingenlänge von ca. 20 cm hinter seinem Rücken hervorgeholt und auf den Geschädigten eingestochen haben. Die Klinge soll den Geschädigten durch dessen geöffneten Mund an einem Schneidezahn getroffen, seine Lippe durchtrennt und seine Nase durchstochen haben. Als das Messer aus der Nase des Geschädigten herausgekommen sein soll, soll der Angeklagte es herausgezogen und zwei weitere Male, diesmal erfolglos, versucht haben, auf den Geschädigten einzustechen. Der Geschädigte soll wegen der Verletzungen drei Tage stationär im Klinikum Bremen-Mitte behandelt worden sein.
Montag, 16.12.2024, 09:30 Uhr, Schöffengericht, Saal 551
Körperverletzung; Raub
98 Ls 530 Js 18927/24 u.a
Fortsetzungstermin:
06.01.2025, 9:30 Uhr, Saal 551
Die Angeklagte soll im August 2023 mit einer unbekannten Person, „Isabella“ genannt, vor der Wohnungstür des Geschädigten gestanden und diesem mehrfach mit der Faust ins Gesicht geschlagen haben. Daraufhin soll der Geschädigte die Angeklagte und die unbekannte Person in seine Wohnung gelassen haben. Dort soll die Angeklagte 130,- € aus einem vorangegangen Verkauf von Viagra-Tabletten verlangt haben. Der Geschädigte soll nicht zahlungswillig- oder fähig gewesen sein, weshalb die Angeklagte und die Unbekannte dessen X-Box und einige Spiele an sich genommen und damit die Wohnung verlassen haben sollen.
Dienstag, 17.12.2024, 09:00 Uhr, Schöffengericht, Saal 151
Raub
94 Ls 155 Js 87224/23
Der Angeklagte soll vor dem Hintergrund einer vorangegangenen Trennung versucht haben, die Geschädigte, seine ehemalige Lebensgefährtin, auf der Straße zu einem Gespräch zu bewegen. Die Mutter der Geschädigten soll versucht haben dies zu verhindern, weshalb der Angeklagte die Mutter weggestoßen haben soll. Dann soll der Angeklagte der Geschädigten mit dem Handballen gegen die Brust geschlagen und ihr eine Kette kraftvoll vom Hals gerissen haben, um diese für sich zu verwenden oder zu verwerten.
Dienstag, 10.12.2024, 09:00 Uhr, Schöffengericht, Saal 651
gefährliche Körperverletzung; Bedrohung; Beleidigung
84 Ds 673 Js 7888/21 u.a.
Fortsetzungstermin:
07.01.2025, 9:15 Uhr, Saal 651
Dem Angeklagten wird u.a. zur Last gelegt, im Jahr 2020 einen Geschädigten ohne rechtfertigenden Grund an einer Haltestelle aus dem Bus geschubst und billigend dessen Sturz in Kauf genommen zu haben. Der Geschädigte soll eine blutende Wunde im Gesicht und eine grob dislozierte Drei-Fragment-Fraktur des rechten Humeruskopfes erlitten habe, die zu einer sechswöchigen stationären Behandlung geführt haben soll. Zudem soll der Angeklagte diverse Personen, darunter auch Polizisten beleidigt und mit dem Tode bedroht haben. Schließlich soll der Angeklagte Mitarbeitern seines ehemaligen Arbeitgebers gedroht haben, dass er alle verbrennen werde. Zuvor soll der Angeklagte bereits anlässlich seiner Kündigung einen Mitarbeiter mit einer „Kopfnuss“ verletzt haben.
Mittwoch, 18.12.2024, 10:30 Uhr, Strafrichter, Saal 351
gefährliche Körperverletzung
87 Ds 672 Js 46993/23
Der Angeklagte soll dem Geschädigten im Mai 2023 in einer Shisha-Bar wortlos mit einem Aschenbecher einen Schlag gegen die linke Schläfe versetzt haben, wodurch der Geschädigte benommen zu Boden gegangen sein soll. Eine unbekannte Person soll versucht haben, die Situation zu beruhigen. Der Angeklagte soll die Lokalität dann kurzzeitig verlassen haben, um mit sieben weiteren Personen zurückzukehren und auf die unbekannte Person einzuschlagen und einzutreten.
Mittwoch, 18.12.2024, 12:00 Uhr, Strafrichter, Saal 151
sexuelle Belästigung
84 Cs 155 Js 9439/24
Dem Angeklagten wird zur Last gelegt, sich im August 2023 von hinten so an die Geschädigte herangedrückt zu haben, dass diese das erigierte Glied des Angeklagten gespürt haben soll. Die Geschädigte soll zu diesem Zeitpunkt Reinigungsarbeiten in einem Hotelzimmer vorgenommen haben.
Donnerstag, 19.12.2024, 10:00 Uhr, Schöffengericht, Saal 151
Verbrechen gegen das BtMG
95 Ls 510 Js 900062/24
Der Angeklagte soll im August 2024 in seiner Wohnung u.a. 650 Gramm eines Heroingemischs und 10,5 Kilogramm Streckmittel, welches zur Veräußerung bestimmt gewesen sein soll, aufbewahrt haben.
Aus aktuellem Anlass: Wichtige Hinweise zur Beachtung
1. Die Medien / Redaktionen werden gebeten, jeweils nur die absolut erforderliche Anzahl an Journalist:innen zu entsenden.
2. Etwaige Foto-/Filmaufnahmen im Sitzungssaal – hierbei gelten die üblichen Vorgaben zur Unkenntlichmachung der Person der / des Angeklagten und zur Wahrung der Persönlichkeitsrechte aller Verfahrensbeteiligten - dürfen nur vom Zuschauerbereich aus gefertigt werden, da im vorderen Bereich des Sitzungssaales anderenfalls die Abstandsvorschriften nicht eingehalten werden können.
Verantwortlich
Richter am Amtsgericht Stefan König
Pressesprecher des Amtsgerichts Bremen
Ostertorstraße 25 – 31, 28195 Bremen
Telefon: 0421 – 361 59870
eMail: pressestelle@amtsgericht.bremen.de
www.amtsgericht.bremen.de